Die Bundesnetzagentur hat die Anforderungen an besondere Solaranlagen nach der Innovationssauschreibungsverordnung festgelegt. Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen werden bei der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt. Die Festlegung regelt Anforderungen an die Installationsorte und an Errichtungs- und Betriebsweise sowie Nachweise, die zu erbringen sind. Die besonderen Solaranlagen müssen über die gesamte Förderdauer den in der Festlegung gestellten Anforderungen entsprechen.
Im Rahmen der Erarbeitung hatte die Bundesnetzagentur ei...
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