Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift vom 29. Juli an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Das ist die Konsequenz aus der Veröffentlichung des EEG am 28. Juli im Bundesanzeiger. „Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Ab Samstag, 30. Juli, gilt für neue PV-Dachanlagen die höhere Vergütung. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
„Wir mü...
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