BNetzA-Ausschreibung: Das Leiden der Windbranche geht weiter

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Oktober 2019 erteilt. Wind an Land war massiv unterzeichnet, wie die BNetzA mitteilt. Erneut gingen nur Gebote für etwa ein Drittel der Gebotsmenge ein.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 675 MW wurden demnach nur 25 Gebote mit einem Volumen von 204 MW eingereicht. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag, da keines wegen Formfehlern ausgeschlossen werden musste. Ein Zuschlag ging an eine Bürgerenergiegesellschaft.

Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg (neun Zuschläge mit insgesamt 74 MW) sowie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (jeweils sechs Zuschläge mit insgesamt 51 MW in NRW bzw. insgesamt 29 MW in S-H). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten wie in der Vorrunde von 6,19 ct/kWh bis zum Höchstwert von 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,20 ct/kWh.

Ausschreibung für Solaranlagen deutlich überzeichnet

Im Rahmen der Solarausschreibung wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 153 Gebote mit einem Leistungsumfang von 648 MW abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 150 MW deutlich überzeichnet. Insgesamt wurden 27 Zuschläge für eine zu errichtende Solarleistung von 153 MW erteilt.

Die Zuschläge gingen ganz überwiegend an Bieter mit Geboten auf bayerische Ackerflächen (19 mit 130 MW). Die Ausweitung des bayerischen Kontingents an Ackerflächen auf insgesamt 70 pro Jahr habe den Wettbewerb stimuliert. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 4,59 ct/kWh und 5,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,90 ct/kWh (Vorrunde 5,47 ct/kWh).

In dieser Ausschreibungsrunde mussten elf Gebote aufgrund von Formfehlern oder verspätetem Zugang ausgeschlossen werden.

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