Aufgrund der zunehmenden Corona-Ausbreitung im Land haben nach den Bundesländern nun auch lokale Behörden eigene Verordnungen erlassen, die die Bewegungsfreiheit einschränken. Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht angesichts der Fülle unterschiedlicher Verordnungen und Regelungen zu Ausnahmen für Dienstleister und Berufstätige die Wirtschaft zusätzlich belastet. Darum fordert der BWE ein einheitliches Vorgehen zum Nachweis einer erwerbsmäßigen bzw. selbständigen Tätigkeit.
„Während einige Bundesländer die Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit ausdrücklich nur für touristische und private Aufenthalte definieren, verlangen andere Bundesländer das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung. Daneben gibt es nun erste Landkreise, die die Vorlage eines schriftlichen Arbeitsauftrags mit Angaben zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit verlangen. Inzwischen gibt es unterschiedliche Regelungen nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar innerhalb der Bundesländer. Das ist neben allen ohnehin bestehenden Erschwernissen ein unhaltbarer Zustand, der dringend beseitigt werden muss. Es braucht eine einheitliche Vorgehensweise der Behörden im gesamten Bundesgebiet“, forderte Hermann Albers, der Präsident des BWE.
Statt Kleinstaaterei einheitliche Handhabung
Bei Störungen an Windenergieanlagen müssten diese zügig beseitigt werden können. Dies liege im öffentlichen Interesse. Auch für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Servicearbeiten müssten die Unternehmen in der Lage sein, die Windenergieanlagen zu erreichen, so Albers. Und schließlich dürfe der laufende Baustellenbetrieb bei der Neuerrichtung von Anlagen nicht zum Erliegen kommen. „Wir brauchen statt Kleinstaaterei eine einheitliche Handhabung in Ländern und Gebietskörperschaften“, so Albers.
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