Erstmals seit dem Dezember 2019 sind die EEG-Windenergieausschreibungen zum Gebotstermin 1. Dezember wieder überzeichnet gewesen. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 366,9 MW wurden 96 Gebote mit einem Volumen von 657,1 MW eingereicht, teilte die Bundesnetzagentur mit. Letztlich wurden 58 Gebote mit einem Umfang von 399,7 MW bezuschlagt.
Regional betrachtet ging das größte Zuschlags-Volumen an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (31 Zuschläge, 153,6 MW), Nordrhein-Westfalen (11 Zuschläge, 89,0 MW) und Niedersachsen (8 Zuschläge, 84,9 MW). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,59 ct/kWh bis 6,07 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 5,91 ct/kWh unter dem der Vorrunde von 6,11 ct/kWh – und damit auch wieder deutlicher unter dem Gebotshöchstwert von 6,2 ct/kWh, an den sich die Zuschlagspreise im Durchschnitt angenähert hatten.
Die Obergrenze des Netzausgebiets wurde in der laufenden Runde vollständig ausgeschöpft. Die eingereichte Gebotsmenge für das Netzausgebiet in Höhe von 286,0 MW überschritt die ausgeschriebene Zuschlagsmenge von 178,2 MW für das Netzausbaugebiet deutlich, so dass nicht alle zulässigen Gebote berücksichtigt werden konnten.
Ausschreibung für Solaranlagen
In der Solarausschreibung zum 1. Dezember 2020 wurden 186 Gebote mit einem Umfang von 936,1 MW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 257,0 MW war damit sehr deutlich überzeichnet – bei der Photovoltaik in den vergangenen Runden ein Dauerzustand. Insgesamt erhalten 45 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 264,2 MW einen Zuschlag. 15 der erfolgreichen Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wovon 13 in Bayern liegen.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,88 ct/kWh und 5,26 ct/kWh und somit unter denen der Vorrunde (Vorrunde: 4,98 bis 5,36 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gesunken und liegt in dieser Runde bei 5,10 ct/kWh (Vorrunde: 5,23 ct/kWh).
42 Gebote wurden insgesamt vom Verfahren ausgeschlossen, 16 davon aufgrund eines verspäteten Eingangs der Gebote. „Des Weiteren gab es eine größere Anzahl von Ausschlüssen, bei denen Projekte – wahrscheinlich in Ansehung der sich ändernden Gesetzeslage – die zulässige Gebotsmenge deutlich überschritten hatten“, heißt es bei der Bundesnetzagentur weiter.
Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land findet am 1. Februar 2021 und die nächste Ausschreibung für Solaranlagen, die nicht auf Gebäuden installiert werden, am 1. März 2021 statt. Bei beiden Ausschreibungen hat es durch die EEG-Novelle leichte Änderungen gegeben.