Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes“ und zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien „im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds“ eingebracht. Das teilt der Bundestag mit.
Auf rein nationaler Ebene sollen künftig geschlossene Sondervermögen auch im Bereich der Publikumsfonds aufgelegt werden. Das soll den Fondsanbietern ermöglichen, europäische langfristige Investmentfond...
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