EWS Schönau bieten Post-EEG-Windparks mit PPA-Angebot Weiterbetriebsperspektive

Windräder-Wolken
Symbolbild Windkraft (Quelle: ContextCrew)

Der Ökoenergieversorger EWS Elektrizitätswerke Schönau eG hat sich im Vorfeld des Beginns der Post-EEG-Phase zum Jahreswechsel Gedanken dazu gemacht, wie die Pioniere der Energiewende auch nach dem Auslaufen der Förderung für ihre Anlagen mit Blick auf den Weiterbetrieb unterstützt werden können. Im Bereich der Photovoltaik bieten die EWS bis zu 6 ct/kWh für ein begrenztes Kontingent an Post-EEG-Anlagen. Aber auch im Bereich der Windenergie ist das Unternehmen aktiv. Hier setzen die Badener auf das Instrument langfristiger Stromabnahmeverträge (PPA).

Zum Jahreswechsel sind entsprechende PPA-Verträge zwischen EWS und Windkraftbetreibern in Kraft getreten, zu denen auch die GLS Beteiligungs AG gehört. Der Schwerpunkt der PPA-Projekte liege dabei auf Energieerzeugungsprojekten mit Bürgerbeteiligung, heißt es beim Schönauer Unternehmen.

Insgesamt geht es um 13 ältere Windparks in ganz Deutschland, „deren Weiterbetrieb durch das Ende der EEG-Förderung bedroht war“. Sie liefern den erzeugten Strom mit einer Gesamtleistung von etwa 50 MW künftig direkt an die EWS Vertriebs GmbH. In den hierzu geschlossenen Power Purchase Agreements seien Festpreise für den gelieferten Strom und für die Herkunftsnachweise festgelegt worden, die einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen sicherten, heißt es.

Windenergie mit Bürgerbeteiligung im Fokus des PPA-Ansatzes

Die Abnahmeverträge wurden in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein „hohes Maß an Bürgerbeteiligung garantieren“, betonen die EWS. Für den Versorger bedeute die Kooperation mit den Betreibern, dass man künftig mehr Ökostrom produzieren und weitere Kunden beliefern könne. „Wir möchten unseren Kunden Energie liefern, die wir selbst oder in Zusammenarbeit mit guten Partnern produzieren“, sagt EWS-Vorstand Alexander Sladek. Dafür seien PPAs ein „gutes Instrument, sowohl für die Ü20-Anlagen als auch für neue Projekte.“

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Auch der Strom aus zwei größeren Windparks wird künftig direkt von den EWS abgenommen – insgesamt 70 Prozent der mit 50 MW unter Vertrag genommenen Leistung. Die kaufmännische Betriebsführung der beiden Windparks erfolgt durch die GLS Beteiligungs AG, eine Tochtergesellschaft der GLS Bank. Beide Windparks sind laut EWS „Bürgerenergieprojekte der ersten Stunde“. Der Windpark Ihlewitz in Sachsen-Anhalt besteht aus 19 Anlagen und hat eine Gesamtleistung von 24,7 MW. Durch eine Bürgerbeteiligung konnten die umliegenden Anwohner Gesellschafter werden. Insgesamt zeichneten 369 Menschen Anteile an dem Fonds. Der Windpark Littdorf in Sachsen mit sieben Anlagen, die eine Gesamtleistung von 10,5 MW erbringen, basiert auf einem ähnlichen Modell der Bürgerbeteiligung, das insgesamt 206 Personen nutzten.

GLS Beteiligungs AG spricht von „fairer und attraktiver Vereinbarung“ mit EWS

„Dank des fixierten Stromvertrags laufen beide Bürgerenergieprojekte aus der Pionierphase der erneuerbaren Energien erfreulicherweise weiter“, sagt Joachim Martini, Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG. Die Energiewende dürfe nicht durch das Abschalten der Altanlagen gefährdet werden. Durch die „faire und attraktive Vereinbarung“ mit den Elektrizitätswerken Schönau ermögliche man weiterhin den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und damit auch zukünftig eine direkte Beteiligung der Bürger an der Energiewende.

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