Bei fehlender Meldung von Solaranlagen an die Bundesnetzagentur (BNetzA) verringert sich der Anspruch auf die EEG-Vergütung. Diesen Beschluss fasste die Clearingstelle EEG/KWKG im Votum 2018/14. In dem konkreten Fall mit grundsätzlicher Bedeutung hatte die Clearingstelle zu klären, in welcher Höhe ein Solaranlagen-Betreiber während eines Zeitraums von vier Monaten fehlender Anlagenregistrierung einen Zahlungsanspruch gegen den Netzbetreiber hat. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Netzbetreiber in dem Fall bis zur verspäteten Meldung bei der BNetzA 80 Prozent der EEG-Vergütung zahlen muss.
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