Das Umweltbundesamt als zuständige Stelle für das Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien setzt den sofortigen Vollzug seiner Allgemeinverfügung vom 8. Mai 2023 über den Importstopp für isländische Herkunftsnachweise aus. „In Island ausgestellte Herkunftsnachweise können daher wieder in das Herkunftsnachweisregister importiert werden“, teilte die Behörde mit. Die fortlaufende Prüfung der Sachlage habe inzwischen ergeben, dass die festgestellte Doppelzählung erneuerbaren Stroms nicht auf Fehler im Stromkennzeichnungssystem zurück zu führen sei.
„Stattdessen scheint es so z...
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