„Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.“ Das schreibt die künftige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP in dem jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag. Das Erneuerbaren-Ziel werde auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680-750 TWh im Jahr 2030 ausgerichtet – 80 Prozent davon sollen aus erneuerbaren Energien stammen. „Entsprechend beschleunigen wir den Netzausbau. Die jährlichen Ausschreibungsmengen passen wir dynamisch an.“

Die Ziele im Koalitionsvertrag bedeuten einen massiven Anstieg der erforderlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die bisherige Bundesregierung – namentlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – geht bislang von einem deutlich niedrigeren Strombedarf für 2030 aus. Selbst nach einer Anpassung rechnet das BMWi mit 658 TWh. Zudem bedeutet die Anpassung des Ziels von 80 Prozent, dass ein erheblich größerer Anteil des angehobenen Zielkorridors durch Erneuerbare gedeckt werden muss.

Um den erforderlich massiven Ausbau der Erneuerbaren zu erreichen, werde ein Instrumentenmix benötigt. „Neben dem EEG werden wir Instrumente für den förderfreien Zubau, wie z. B. langfristige Stromlieferverträge (PPA) und den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen im Sinne des Klimaschutzes stärken“. Gestärkt werden soll auch der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien. „Erneuerbarer Strom, insbesondere aus ausgeförderten Anlagen und Anlagen außerhalb der EEG-Förderung soll stärker in der Erzeugerregion genutzt werden können“, betonen die Koalitionäre. Dafür werde man alle notwendigen Regelungen überprüfen. „Grün erzeugter Strom muss in der Erzeugerregion auch als grüner Strom genutzt werden dürfen.“

„Die erneuerbaren Energien liegen im öffentlichen Interesse und dienen der Versorgungssicherheit“

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen erheblich beschleunigt werden – ein Anliegen, das von der alten Bundesregierung immer wieder adressiert, nach Meinung der Branche aber unzureichend umgesetzt wurde. „Die erneuerbaren Energien liegen im öffentlichen Interesse und dienen der Versorgungssicherheit“, heißt es im Koalitionsvertrag weiter. „Bei der Schutzgüterabwägung setzen wir uns dafür ein, dass es einen zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristeten Vorrang für erneuerbare Energien gibt.“ Man schaffe Rechtssicherheit im Artenschutzrecht, u. a. durch die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben. „Des Weiteren werden wir uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz auf europäischer Ebene einsetzen und die Ausnahmetatbestände rechtssicher fassen.“

Die Zulassungsbehörden sollen durch den Einsatz externer Projektteams wirksam entlastet werden, lautet eine weitere geplante Maßnahme im Koalitionsvertrag. Der zeitliche Beginn der gesetzlichen Genehmigungsfristen solle durch klare Anforderungen an die Antragsunterlagen gesichert werden. Auch soll eine Klarstellung der Umsetzungsfristen für Genehmigungen vorgenommen werden.

PV-Ziel von 200 GW und Solarenergie auf „allen geeigneten Dachflächen“

Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel werden. Bürokratische Hürden sollen auch hier abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. „Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.“

Das Ziel für den Ausbau der Photovoltaik (PV) sind den Angaben zufolge rund 200 GW bis 2030. „Dazu beseitigen wir alle Hemmnisse, u. a. werden wir Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen, die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckel prüfen. Auch innovative Solarenergie wie Agri- und Floating-PV werden wir stärken und die Ko-Nutzung ermöglichen.“

Zwei Prozent Landesfläche für Windenergie – konkrete Ausgestaltung noch offen

Für die Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die nähere Ausgestaltung des Flächenziels erfolge im Baugesetzbuch. Den Bund-Länder-Kooperationsausschuss wollen die Koalitionäre stärken. „Wir werden noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen alle notwendigen Maßnahmen anstoßen, um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Erneuerbaren-Ausbaus und die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen zu organisieren.“ Dabei soll sichergestellt werden, dass auch in weniger windhöffigen Regionen der Windenergieausbau „deutlich vorankommt“, damit in ganz Deutschland auch verbrauchsnah Onshore-Windenergie zur Verfügung steht (und Netzengpässe vermieden werden). Gerade im Süden ist der Ausbau der Windenergie in den vergangenen Jahren nur in geringem Umfang vorangekommen.

Wo bereits Windparks stehen, müsse es ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein, alte Windenergieanlagen im Rahmen von Repowering durch neue zu ersetzen. „Den Konflikt zwischen Windkraftausbau und Artenschutz wollen wir durch innovative technische Vermeidungsmaßnahmen entschärfen, u. a. durch Antikollisionssysteme.“ Die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren sollen kurzfristig reduziert werden. Und: „Bei der Ausweisung von Tiefflugkorridoren soll der Windenergieausbau verstärkt berücksichtigt werden.“

Windenergie auf See: Kapazitäten sollen bis 2045 auf 70 GW steigen

Die Kapazitäten für Windenergie auf See will die Ampel-Regierung auf mindestens 30 GW 2030, 40 GW 2035 und 70 GW 2045 „erheblich steigern“. Dazu werde man entsprechende Flächen in der Außenwirtschaftszone sichern. „Offshore-Anlagen sollen Priorität gegenüber anderen Nutzungsformen genießen.“ Auch in der Ko-Nutzung sieht die Ampel eine Möglichkeit für einen besseren Interessenausgleich. Europäische Offshore-Kooperationen sollen vorangetrieben und grenzüberschreitende Projekte in Nord- und Ostsee gestärkt werden.

Den zusätzlich erzeugten Offshore-Windstrom werde man „beschleunigt, eingriffsminimierend und gebündelt anbinden“, heißt es weiter. „Die dafür notwendigen Technologieentscheidungen, beispielsweise zur Rolle hybrider Interkonnektoren, vermaschter Offshore-Netze oder von Multiterminalanbindungen, werden wir umgehend treffen und dabei auch die landseitige Netzintegration im Blick haben“, verspricht die künftige Bundesregierung. Erst kürzlich hatte der Übertragungsnetzbetreiber Tennet einen konkreten Vorschlag für ein vermaschtes System zur Anbindung von Offshore-Strom vorgestellt.

„Die Bioenergie in Deutschland soll eine neue Zukunft haben“

Auch die Bioenergie in Deutschland soll eine neue Zukunft haben. Dazu werde man eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten. Zudem soll das Potenzial der Geothermie für die Energieversorgung, u. a. durch Verbesserung der Datenlagen und Prüfung einer Fündigkeitsrisikoversicherung, stärker genutzt werden.

Diese Woche in EUWID Neue Energie:

Importe oder heimische Erzeugung von grünem Wasserstoff zur Zielerreichung? Aktuell ist beides Wunschdenken