Das Herkunftsnachweisregister hat seinen finalen Leitfaden zur gekoppelten Lieferung von Strom und Herkunftsnachweisen veröffentlicht. „Die gekoppelte Lieferung von Strom und Herkunftsnachweisen nach § 30a HkRNDV ist eine besonders präzise und vertrauenswürdige Form, um die Lieferung von grünem Strom nachzuweisen“, heißt es von Seiten des Umweltbundesamts (UBA).
Eine Lieferung besteht nach dieser Regelung dann, wenn der Strom über das Bilanzkreismanagement lückenlos nachvollziehbar von der erneuerbaren Anlage über den Stromlieferanten an den Letztverbraucher übertragen wird. So werde sicherges...
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