Die im Sommer erfolgte Aufhebung des Mischpreisverfahrens für den Regelenergiemarkt ist für die gesamte Erneuerbare Energien-Branche kein eindeutiger Gewinn. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf war nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht für die Branche, heißt es in einer aktuellen Bewertung von Steffen Herz und Florian Valentin von der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz, die auf Energiethemen spezialisiert ist.
Die Verbände der Erneuerbaren-Energien-Branche hätten den Beschluss des OLG zunächst recht einhellig als Erfolg gewertet, hatte er doch zur Folge, dass auch Anbieter von Tech...
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