Die Ausschreibung für Solarenergie des ersten Segments am Gebotstermin 1. November 2022 ist unterzeichnet gewesen. Das gab die Bundesnetzagentur bekannt. „Ich erwarte aber, dass das EEG 2023 dem Markt stabile Leitlinien gibt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Höchstwerte sollten dort angehoben werden, wo es erforderlich ist. Hier ist zunächst vor allem der Gesetzgeber gefragt.“ Die Energiebranche sieht noch weitere Gründe für die Unterzeichnung. (Nachweis für Beitragsbild: Bildquelle: Alexstudio / stock.adobe.com)
Obwohl nach der beihilferechtlichen Genehmigung 890 MW a...
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