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Welche Optionen gibt es für Post-EEG-PV-Anlagen?

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Für rund 10.000 Hauseigentümer mit alten Photovoltaikanlagen ist Ende vergangenen Jahres die staatliche Einspeisevergütung ausgelaufen, berichtet das Solar Cluster Baden-Württemberg. Es gebe mehrere Modelle des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen.

  1. Weiter voll einspeisen: Der Netzbetreiber zahlt bis Ende 2027 eine Anschlussvergütung. Das ermöglicht die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG-Novelle. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom, rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde abzüglich 0,4 Cent Vermarktungskosten.
  2. Kombination aus Einspeisung und Eigenverbrauch: Ein Teil des Solarstroms wird selbst verbraucht, der Rest dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt. Der Eigenverbrauch spart im Vergleich zum netto 26 Cent teuren Netzstrom durchschnittlich 23 Cent pro Kilowattstunde ein und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung. Für die Umstellung auf Eigenverbrauch sind jedoch Umbauten nötig.
  3. Nulleinspeisung: Eigentümer nutzen so viel Solarstrom wie möglich selbst und regeln den Rest ab. Dafür benötigt man moderne Wechselrichter. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus erforderlich ist. „Ökologisch ist das jedoch bedenklich, da deutlich weniger Solarstrom erzeugt wird“, hält das Solar Cluster fest.

Fazit: Für Photovoltaikanlagen über fünf Kilowatt installierte Leistung könne die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung einen kleinen Gewinn abwerfen. „Kleinere Anlagen sollten eher die Volleinspeisung beim Netzbetreiber wählen.“

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