Altholz unterfällt nach Auffassung des Bundesumweltministeriums dem Geltungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und bedarf daher einer Zertifizierung. Das geht aus einem Antwortschreiben der Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) auf eine Anfrage des Bundesverbands der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) hervor.
Diese Rechtsauffassung könnte nun dazu führen, dass einige Altholzkraftwerke ihren Anspruch auf EEG-Förderung vorzeitig verlieren, da notwendige Formalitäten nicht bis zum Stichtag Ende Dezember 2021 erbracht wurden, befürchtet der BAV. Aufgrund d...
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