BEE zuversichtlich: „Beihilferechtliche Genehmigung des EEG auf der Zielgeraden“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigt sich zuversichtlich, dass die beihilferechtliche Genehmigung für das EEG 2021 bald vorliegen könnte. Der Verband hatte sich in der Angelegenheit direkt an die EU-Kommission gewandt, nachdem aus der Branche vermehrt Kritik laut geworden war, dass das zuständige Bundeswirtschaftsministerium mit zu wenig Nachdruck in Brüssel vorstellig werde. Jüngst hatte etwa der Bundesverband Windenergie auf erhebliche Probleme hingewiesen, die in Folge der fehlenden Genehmigung „entlang der gesamten Wertschöpfungskette“ entstehen. Nun hat der BEE eine Antwort der EU-Kommission erhalten.

„Während das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sich zum Stand der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 weiter gegenüber den betroffenen Verbänden und ihren in der Warteschleife hängenden Unternehmen ausschweigt, gibt es aus der EU-Kommission erste Signale“, berichtet der BEE. Die zügige Antwort der Generaldirektion Wettbewerb auf das BEE-Schreiben lasse erkennen, dass ein schneller Abschluss des Prüfverfahrens zu erwarten sei, wenn Deutschland „letzte Klarheit“ schaffe.

„Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum EEG immer wieder davon gesprochen, im permanenten Kontakt mit der EU-Kommission zu stehen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Deshalb seien selbst in der letzten Beratung des Wirtschaftsausschusses noch komplexe Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. „Nun zeigt die Antwort aus Brüssel, dass die Dauer der beihilferechtlichen Prüfung auch an der Bereitstellung von Informationen seitens der deutschen Regierung hängt.“

In der Antwort der EU-Kommission mit Datum 31. März heißt es, dass am 29. März eine Entscheidung zur Änderung des Wind auf See Gesetzes angenommen wurde. Was die laufenden Verfahren angeht, verweist die Kommission auf die Vertraulichkeit auch mit Blick auf vereinbarte Fristen, weshalb man hierzu keine Stellung nehmen könne. „Sie können jedoch versichert sein, dass die Kommissionsdienststellen Ihren Bedenken in vollem Umfang Rechnung tragen und den Fall vorrangig und so schnell wie möglich behandeln, wobei allerdings der Bedeutung und Komplexität der Regelung und der Notwendigkeit, von den deutschen Behörden alle für ihre Bewertung erforderlichen Informationen zu erhalten, Rechnung getragen werden muss“, heißt es in dem Antwortschreiben an den BEE.

Wir haben es nun schwarz auf weiß: Das Bundeswirtschaftsministerium hat es in der Hand, die dringend erwartete Notifizierung voranzutreiben.
– Simone Peter, BEE

„Wir haben es nun schwarz auf weiß: Das Bundeswirtschaftsministerium hat es in der Hand, die dringend erwartete Notifizierung voranzutreiben“, kommentiert Peter die Zeilen aus Brüssel. Es werde jetzt die „volle Konzentration der deutschen Bundesregierung“ benötigt, das Verfahren zügig abzuschließen. „Wir befinden uns auf der Zielgeraden.“

An einer wirksamen Genehmigung hängen nicht zuletzt die längst überfälligen Veröffentlichungen der Zuschläge aus den Ausschreibungen vom 1. Februar (Wind an Land) und 1. März (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie). „Ohne die Veröffentlichung der Zuschläge ist kein Baustart möglich. Ohne Baustart kann die Lieferung zusätzlicher CO2-freier Energie nicht beginnen, was Ausbauziele für Erneuerbare und Klimaziele nachhaltig gefährdet. Jetzt braucht es einen Endspurt“, so Peter weiter.

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