Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft derzeit, ob sich hinter den Bürgerwindgesellschaften, die sich an der ersten Onshore-Windkraftausschreibung beteiligt haben, nicht in manchen Fällen Projektentwicklungsgesellschaften verbergen, die sich so möglicherweise zu Unrecht die für Bürgerwindgesellschaften vorgesehenen Privilegien und Erleichterungen gesichert haben. Das berichtet die MBI-Publikation Energy Daily.
In der ersten Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land wurden insgesamt 70 Gebote bezuschlagt. Mit 96 Prozent machten die Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften den Großteil der Zuschl...
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