Der Bund scheint beim Thema Windenergie umzusteuern. In einem Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) heißt es, dass ab dem Jahr 2020 in den Küstenländern der Nordsee pro Jahr nur Ausschreibungen für Windräder an Land mit insgesamt 786 MW zugelassen werden sollen. Das sind 13 Prozent weniger als bisher (902 MW).
Allerdings ändert sich die Fläche, auf der die Onshore-Windräder angerechnet werden für diesen Deckelungsbetrag. Bisher wurde auch Mecklenburg-Vorpommern einbezogen, dieses Land fällt nun aber raus. Dort gibt es also keine Begrenzung mehr für den Ausbau. Niedersachsen wird nu...
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