Bundeskabinett beschließt BMWi-Entwurf für EEG-Novelle

Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) jetzt beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Ausbau-Ziele für die kommenden Jahre zu erhöhen. Kommunen und Bürger sollen stärker von Windrädern in ihrer Nachbarschaft profitieren, um die Akzeptanz für die Anlagen zu steigern. In einer Protokollerklärung machte Umweltministerin Svenja Schulze deutlich, dass sie weitere Schritte will. In der Energiebranche ist der EEG-Entwurf durchaus umstritten, die Verbände hatten zudem nur 72 Stunden Zeit, Stellung zu nehmen.

2030 soll der Ökostrom-Anteil – Stand jetzt – bei 65 Prozent liegen. Dieses Jahr sind es bisher etwa 50 Prozent. Schulze erklärte unter anderem, mit der geplanten Anhebung des EU-Klimaziels für das Jahr 2030 seien auch die Ökostrom-Ziele Deutschlands „nochmals deutlich anzuheben“. Sie habe aber nun zugestimmt, damit die Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten könne und der Ausbau in Schwung komme.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 2050 der Strom in Deutschland zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen soll. Ein jährliches Monitoring soll dafür sorgen, dass rasch nachgesteuert wird, wenn sich etwa der Stromverbrauch anders entwickelt als vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Sektorkopplung mit Elektromobilität und Power-to-X-Lösungen halten Kritiker die Annahmen des Bundes zum Stromverbrauch für deutlich zu gering.

In den vergangenen Jahren ging der Ökostrom-Ausbau zu langsam voran, um die Ziele zu erreichen. Vor allem lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern erschweren den Bau neuer Wind- und Solarparks. Ende 2022 geht das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz. Für den Klimaschutz sollen außerdem bis spätestens 2038 nach und nach alle Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. (dpa/EUWID)

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