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Bundesregierung plant „Klimabonus“ bei Heizungstausch

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Die Bundesregierung plant beim Heizungstausch eine neue Förderung. Vorgesehen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein „Klimabonus“, wie aus einem Förderkonzept hervorgeht, aus dem die Deutsche Presse-Agentur zitiert. Darin heißt es, die reformierte Förderung solle die Bürgerinnen und Bürger beim notwendigen Austausch ihrer Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden gezielt und bürokratiearm aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds unterstützen.

Ein Volumen wird nicht genannt, es dürfte sich aber um ein Förderprogramm in Milliardenhöhe handeln. In einem Papier heißt es, die Bundesregierung werde in den kommenden Jahren „ausreichende Mittel“ bereitstellen.

Das Bundeskabinett will heute die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschließen. Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.

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Laut Förderkonzept soll es für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wie bisher eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Der Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden.

Zusätzlich soll es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von „Klimaboni“ geben. Priorität soll dabei der Austausch von alten und besonders ineffizienten, mit öl- oder gasbefeuerten sogenannten . Konstanttemperaturkesseln und verbliebenen Kohleöfen und Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden haben, wie es heißt. Wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäudesektor werde der Betrieb dieser Heizungen für ihre Besitzer in den nächsten Jahren sehr viel teurer.

Klimabonus soll weitere Entlastung für Bürger bringen

Konkret soll es etwa einen Klimabonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung für Eigentümer geben, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten. Ein Klimabonus von 20 Prozent soll es auch in bestimmten Fällen geben, in denen die Bürgerinnen und Bürger nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind.

Dazu ist in verschiedenen Fällen ein Klimabonus von 10 Prozent geplant. Ergänzend sollen Förderkredite für den Heizungstausch angeboten werden, um ein Angebot zu schaffen, bei dem die finanziellen Belastungen zeitlich gestreckt werden. Es sollen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gewährt werden. Dieses Kreditprogramm sollen alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen können. (dpa/ContextCrew)

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Noch viel Klärungsbedarf beim GEG: VKU warnt vor „realitätsfernen“ Zeitplänen

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