Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt die dritte Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für Windenergieanlagen (WEA) an Land eröffnet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 670.161 Kilowatt, das Höchstgebot 6,3 Cent/kWh. Gebotstermin dieser Ausschreibung ist der 1. August 2018, wie die Behörde mitteilt.
Das Ausschreibungsvolumen liegt unter 700 MW, da der Zubau der Pilotwindenergieanlagen des letzten Jahres anteilig von dem gesetzlich festgelegten Wert von 700 MW abgezogen werden musste, so die BNetzA. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können 314.121 Kilowatt bezuschlagt werden.
Die Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt wie gewohnt das Gebotspreisverfahren, in dem der Zuschlagswert dem angebotenen Wert entspricht. Für Bürgerenergiegesellschaften gilt abweichend der letzte und damit höchste Zuschlag, der noch erteilt wurde.
Genehmigung ist Teilnahmevoraussetzung
Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften – ist, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. Juli 2018 registriert wurde. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, wie zum Beispiel eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten in dieser Runde weiter.
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