Vor einigen Wochen hatte das BMWi die Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission im Streit um die (Teil-)Befreiung von KWK-Eigenstrom von der EEG-Umlage vermeldet. Die FDP-Fraktion im Bundestag will nun wissen, warum die Einigung mit der EU-Kommission noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
Hierzu hat die Fraktion eine Kleine Anfrage (19/3770) gestellt. Gefragt wird auch, ob eine rückwirkende Regelung durch eine weitere zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung gefährdet werden könnte. Die reduzierte EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb genommen wurden, ist Ende letzten Jahres ausgelaufen. Seitdem mussten Unternehmen die volle EEG-Umlage auf den von ihnen selbst erzeugten Strom zahlen.
Anfang August hat die Europäische Kommission die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen dann allerdings nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission habe die Fördermaßnahme anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 geprüft. Nach diesen Bestimmungen ist die Förderung von KWK-Anlagen unter der Voraussetzung zulässig, dass die Förderung notwendig ist, um die Investition zu mobilisieren, und nicht zu einer Überkompensation führt, heißt es.
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