Das Bundeskabinett hat heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. „Damit wird ein regulatorischer Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs geschaffen, bei dem weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher an ein flächendeckendes, ineinandergreifendes Netz angebunden werden können“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Zudem werden Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes etabliert, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann. Parallel dazu haben die Fernleitungsnet...
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