Mit den Herkunftsnachweisen (HKN) hat der europäische Gesetzgeber ein sicheres System geschaffen, um die „grüne Eigenschaft“ von Strom aus erneuerbaren Energien den Anlagenbetreibern als Eigentümern zuordnen zu können und eine mehrfache Vermarktung dieser Eigenschaft zu verhindern.
Wie das Hamburg Institut in der Studie „Ökostrom 2025“ erläutert, wird das europäische System der Herkunftsnachweise in Deutschland durch eine spezielle gesetzliche Regelung zur Stromkennzeichnung in §78 EEG überlagert. Danach dürfen EEG-geförderte Anlagen keine HKN produzieren und können daher ihren erzeugten Strom...
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