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Neuer Windenergie-Erlass in NRW rechtlich nicht haltbar?

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Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) kritisiert die Mindestabstandsregelung von 1.500 m in der Novelle des Windenergie-Erlasses, die die Landesregierung Anfang der Woche verabschiedet hat. Nach Ansicht des Landesverbands sollten sich Kommunen von den restriktiveren Regeln nicht in die Irre führen lassen. Denn eine neue rechtliche Analyse bestätige die Rechtsunsicherheit der geplanten Maßnahmen.

Feldzug gegen eine Zukunftsbranche

Demnach sollen weder im Landesentwicklungsplan noch im Windenergie-Erlass nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen solche Abstandsmaßgaben getroffen werden können. „Die Landesregierung setzt mit diesen Maßnahmen ihren Feldzug gegen eine Zukunftsbranche unseres Landes fort“, kritisiert Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW. Man müsse die Frage stellen dürfen, wie diese beträchtlichen Bemühungen gegen die Windenergie mit den Bekenntnissen der Landesregierung zum Klimaschutz einhergehen, so Priggen weiter.

Rechtliche Analyse: Weder LEP noch Windenergie-Erlass können Abstände setzen

Der Erlass knüpft an den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) an. Bereits hier vermittele die Landesregierung den Eindruck, so der LEE NRW, dass künftig 1.500 Meter Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten verpflichtend einzuhalten seien. Dass dies rechtlich nicht haltbar ist und zu Verunsicherungen in der kommunalen Planung führt, bestätige eine Analyse der Rechtsanwaltskanzlei Engemann & Partner aus Lippstadt. Wesentlich sei dabei, dass weder LEP noch Windenergie-Erlass Abstände setzen könnten.

OVG-Richter: Landesregierung kann nur Empfehlungen aussprechen

Der Landesverband verweist vor diesem Hintergrund auch auf eine Äußerung des Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht Münster, Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert. Nach Auffassung Seiberts könne die Landesregierung nur Empfehlungen aussprechen, da es sich in der Sache um Bundesrecht handelt.

Kommunen riskieren Unwirksamkeit der Planungen

Sollten sich Kommunen in NRW dennoch darauf verlassen, riskierten sie gravierende Planungsfehler und letztlich die Unwirksamkeit der entsprechenden Flächennutzungsplanung insgesamt. Das belaste die Kommunen, bremse die Energiewende unnötig aus und verhindere weitere Investitionen in NRW, so der Landesverband. In der Konsequenz dürfte dies der Akzeptanz der Bevölkerung wenig zuträglich sein.

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