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Restriktivere Regeln für Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen

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In Nordrhein-Westfalen gelten künftig restriktivere Regeln für die Windkraft. Es soll ein Mindestabstand von 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten eingeführt werden. Das sieht die Novelle des Windenergie-Erlasses vor, den die Landesregierung gestern beschlossen hat. Ziel der Novelle sei eine Neuausrichtung des Windenergieausbaus.

Wir sichern einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz
Update: Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) hat auf eine rechtliche Analyse der Kanzlei Engemann & Partner verwiesen, wonach der neue Windenergie-Erlass NRW rechtlich nicht haltbar sein soll.

Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) erklärte hierzu: „Unser Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu stärken und einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen.“ Nur durch Einführung des Mindestabstands zu reinen Wohngebieten könne die Akzeptanz der Bürger als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende weiter erhalten bleiben, so Pinkwart. Hierzu wolle die Landesregierung auch das Repowering unterstützen.

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