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Schleswig-Holstein hält an Windkraftausbau fest

Jamaika-Koalition weist „Hinhalte“-Kritik zurück

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Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein will am Ausbau der Windenergie auf zwei Prozent der Landesfläche festhalten. Gleichzeitig sollen die Abstände neuer Anlagen zu Wohngebieten von 800 auf 1.000 Meter erhöht werden. Um beide Ziele zu erreichen, habe man alles auf den Prüfstand gestellt, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) gestern bei der Landtagsdebatte in einem von SPD und Jamaika-Koalition geforderten mündlichen Bericht. Oppositionsführer Ralf Stegner (SPD) warf der Koalition vor, detaillierte Fakten bewusst nicht vor der Kommunalwahl preiszugeben.

Dem Landtagsbericht zufolge betonte Grote, dass Tabu-Kriterien etwa aus dem Bereich des Naturschutzes „in die Abwägung“ verlagert worden seien. Zudem dürften bereits in Schutzgebieten aufgestellte Windkraftanlagen dort verbleiben beziehungsweise erneuert werden. Für die in Arbeit befindlichen Regionalpläne könne er noch „keinen Endstand“ vermelden. Davon abgesehen werde der erste Entwurf Mitte des Jahres im Kabinett auf den Prüfstand kommen, so Grote weiter.

SPD sieht „Hinhaltetaktik“ vor Kommunalwahl

„Die Bürger haben ein Anspruch darauf, vor der Kommunalwahl zu erfahren, wo bei Ihnen der Wind bei der Regionalplanung weht“, hielt SPD-Fraktionschef Stegner der Koalition eine „Hinhaltetaktik“ vor. Mit Blick auf die im Raum stehenden Ausbaukriterien bezichtigte der Oppositionsführer überdies CDU-Ministerpräsident Daniel Günther, ein Wahlversprechen gebrochen zu haben.

Naturschutz für Winkraftausbau geopfert

Die von der Union anvisierte Vergrößerung des Abstandes zu „Splittersiedlungen“ von 400 auf 500 Metern werde es nicht geben, prophezeite Stegner. Auch Oppositionskollege Lars Harms (SSW) zeigte sich von dem abzeichnenden Kompromiss der Regierungsfraktionen enttäuscht. Er hätte es nicht für möglich gehalten, dass die Grünen für den Windkraftausbau den Naturschutz opfern würden, monierte Harms.

Ohne Kompromisse gehe es in Politik nicht voran, hielt Eka von Kalben (Grüne) dagegen. „Für die Grünen wäre es vielleicht nicht nötig gewesen, die Kriterien für die Landesplanung nochmal zu überprüfen“, konstatierte sie. Doch die Wahlen hätten nun mal die politische Situation im Land geändert.

Mindestabstand werde bei Anlagen über 200 m heraufgesetzt

Der CDU-Abgeordnete Tobias Koch hob hervor, seine Fraktion habe sich immer klar für größere Abstände eingesetzt, betonte. Dieses Ziel werde nun umgesetzt. Außerdem werde der Mindestabstand für Anlagen, die höher als 200 Meter seien, noch weiter heraufgesetzt. Und FDP-Fraktionschef Christopher Vogt sagte, die höheren Windkraftanlagen würden immer mehr Flächen verbrauchen. Zudem treibe es die Bürger um, dass Windparks immer häufiger von Investoren und nicht von Bürgern betrieben würden.

Die AfD lehnt den Windkraftausbau grundsätzlich ab. Ihr Abgeordneter Jörg Nobis sagte: Ein Ausbaustopp sei „gelebter Umweltschutz“.

Gesetzentwurf einer Volksinitiative wird im Ausschuss beraten

Im Rahmen der Debatte wurde die Volksinitiative „Für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung“ für zulässig erklärt. Den dazu gehörigen Gesetzentwurf überwies das Plenum an den Innen- und Rechtsausschuss, den Wirtschaftsausschuss und den Petitionsausschuss. Abgelehnt wurde dagegen die Volksinitiative „Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“. Diese Vorlage hatte das gesetzlich notwendige Quorum von 20.000 Unterschriften verfehlt.

SINTEG-Verordnung einstimmig beschlossen

Einstimmig beschlossen wurde die Forderung von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW nach einer rechtlichen Anpassung der SINTEG-Verordnung. Hinter dem Kürzel SINTEG verbirgt sich das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“. Auf den Antrag hatte sich der Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im März verständigt.

Lesen Sie hierzu auch:

Windkraft und Sektorkopplung: „Aus Stromwende echte Energiewende machen“

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