Senec, sonnen und E3/DC reagieren unterschiedlich auf Kritik der Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf Anbieter von Batteriespeichern für Solarstromanlagen abgemahnt. Ihre Garantiebedingungen enthalten nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässige Klauseln. Dabei geht es um ganze Pakete von Problemen wie einen Online-Zwang, die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ohne gültige Einwilligung, Kostenabwälzungen auf die Kunden im Schadensfall und generell fehlende Transparenz.

Gegen Solarwatt und E.ON sind die Verfahren durch Abgabe von Unterlassungserklärungen abgeschlossen. Gegen die Unternehmen Sonnen und Senec wurde Klage wegen mehrerer Klauseln eingereicht, gegen E3/DC wegen einer Klausel. In allen drei Fällen waren die abgegebenen Unterlassungserklärungen nicht ausreichend.

Dauerhafte Internetverbindung als Garantiebedingung in der Kritik

„Wenn die Garantie auf einen Stromspeicher davon abhängig gemacht wird, dass das Gerät dauerhaft mit dem Internet verbunden ist, der Hersteller personenbezogene Daten ohne klare Eingrenzung sammeln und nutzen sowie Updates zu nahezu beliebigen Zwecken aufspielen darf, ist das nicht hinnehmbar“, sagt Holger Schneidewindt, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Dennoch kommt genau diese Kombination in den Garantiebedingungen von Sonnen vor. Auch Senec und E3/DC machen eine dauerhafte Internetverbindung zur Garantievoraussetzung und sammeln und verarbeiten personenbezogene Daten nach Ansicht der Verbraucherschützer ohne ausreichende Aufklärung und ohne erforderliche Einwilligung. Die Betreiber der Speicher würden dadurch unangemessen benachteiligt und ihre Rechte gemäß der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht gewahrt.

Andere Kritikpunkte der Verbraucherzentrale NRW sind schon von den Garantiebedingungen zu Solarmodulen bekannt, insbesondere die Abwälzung von Reparatur- oder Transportkosten auf Garantienehmer. Sie fand sich bei allen Unternehmen. Solche Zusatzkosten könnten leicht die Wirtschaftlichkeit der ganzen Anlage bedrohen. Des Weiteren gibt es laut Schneidewindt bei der garantierten Batterieleistung Grund zur Klage. So sichere etwa Sonnen selbst in den ersten Monaten und Jahren nach Inbetriebnahme nur 80 Prozent der so genannten Nennkapazität zu, obwohl die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage durch einen 20-prozentigen Kapazitätsverlust erheblich verschlechtert würde. Hinzu kommen etwa zu kurze Meldefristen im Schadensfall und unklare Ausschlussgründe ohne Bezug zum eigentlichen Schaden.

Auch Verständlichkeit und Klarheit der Garantiebedingungen als nicht ausreichend bewertet

Auch in puncto Verständlichkeit und Klarheit stehen die Garantiebedingungen der Speicherhersteller in der Kritik. „Die Klauselwerke sind zum Teil sehr unübersichtlich und hinterlassen Laien eher ratlos im Hinblick darauf, welche Rechte sie jeweils gegenüber Hersteller und Verkäufer haben“, sagt Schneidewindt. Auch hiergegen gehe man im Fall von Sonnen rechtlich vor.

„Garantiebedingungen sind alles andere als ein Nebenaspekt“, findet der Jurist. Sie könnten beim Kauf einer Photovoltaikanlage beziehungsweise eines Speichers ausschlaggebend sein. „Wir empfehlen allen Interessierten an Batteriespeichern: Bringen Sie zum Vergleich von Angeboten zumindest die Basics der Garantiebedingungen vor Vertragsabschluss in Erfahrung“, erklärt Schneidewindt. Zu den wichtigsten Aspekten zählt er neben der Laufzeit insbesondere folgende Punkte:

  • Übernimmt der Garantiegeber alle Kosten im Rahmen der Garantieabwicklung oder wälzt er Kosten zum Beispiel für Arbeitszeit oder Transport auf den Garantienehmer ab?
  • Ab welchem Leistungsverlust der Batterie greift die Garantie?
  • Informiert der Garantiegeber über die Sammlung und Verwertung personenbezogener Daten?

Seien diese Punkte nicht zufriedenstellend ausgestaltet, spreche die Garantie nicht als Argument für den jeweiligen Anbieter.

Senec, sonnen und E3/DC beziehen Stellung

Senec, sonnen und E3/DC haben bereits auf die Kritik reagiert. Senec hat eigenen Angaben zufolge bereits alle von der Verbraucherzentrale monierte Klauseln entweder aus den Garantiebedingungen herausgenommen oder verbraucherfreundlich geändert. Laut der aktuellen Garantiebedingungen sei eine dauerhafte Internetverbindung keine Garantievoraussetzung. Das Leipziger Unternehmen betont zudem, als einziger Anbieter auf dem Markt in den ersten zehn Betriebsjahren 100 Prozent der Nennkapazität zu garantieren. Aus der Internetseite von Senec können die Bedingungen zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Sonnen sieht hingegen noch Überprüfungsbedarf, was die Kritik der Verbraucherzentrale angeht. Eigenen Angaben zufolge stellt der Wildpoldsrieder Speicherhersteller regelmäßig Updates zur Verfügung, die Langlebigkeit, Sicherheit und Funktionsumfang des Speichers sicherstellen. Diese können sowohl online als auch vor Ort beim Kunden eingespielt werden, es sei kein dauerhafter Online-Zugang gefordert. Zudem habe sonnen im Zuge der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seine Datenschutzregeln umfangreich an das neue EU-Recht angepasst.

Sonnen will Kritik der Verbraucherzentrale gerichtlich überprüfen lassen

Das Unternehmen betont zudem, dass die Kunden eine Vollwertgarantie über zehn Jahre beziehungsweise 10.000 Ladezyklen für mindestens 80 Prozent der Kapazität erhalten. Damit liege Sonnen beispielsweise klar über den Forderungen der staatlichen KfW-Bank, die lediglich eine Zeitwertersatzgarantie vorsieht. „Wir sind der Ansicht, dass dies die beste am Markt verfügbare Garantie ist und haben uns daher bewusst entschieden, die für uns nicht nachvollziehbare Kritik der Verbraucherzentrale NRW gerichtlich überprüfen zu lassen“, teilte das Unternehmen mit.

Auch der Osnabrücker Speicherhersteller E3/DC beurteilt die Kritik der Verbraucherzentrale NRW kritisch. Auf Anfrage von EUWID betonte das Unternehmen, seinen Kunden seit langem mit einer Systemgarantie ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Die Garantiebedingungen seien kundenorientiert und transparent – unabhängig von der Initiative der Verbraucherzentrale, die offenbar im Stromspeichermarkt insgesamt Verbesserungsbedarf gesehen habe. „Das von der Verbraucherzentrale eingeleitete Verfahren verbessert aus Sicht von E3/DC die Kundenfreundlichkeit der Garantiebedingungen nicht, sondern erschwert das Verständnis und schwächt die Position der Kunden“, so das Unternehmen.

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