Eine jetzt veröffentliche Studie mit dem Titel „Das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit nach § 2 EEG 2023“ setzt sich mit dem in § 2 EEG 2023 festgeschriebenen „überragenden öffentlichen Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren sowie deren Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ auseinander. Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie seien, dass § 2 EEG 2023 eine sinnvolle und wirkungsvolle Regelung sei, die zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen könne, berichtet die Stiftung Umweltenergierecht, in deren „Würzburger“-Studienreihe das Papier veröffentlicht ...
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