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Tirol verlängert Förderung für Solarstromspeicher

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Das österreichische Bundesland Tirol verlängert die Landesförderung für Solarstromspeicher und intelligente Steuerungen in Verbindung mit privaten Photovoltaik-Anlagen. Ab dem 1. Oktober 2017 können wieder Förderanträge gestellt werden. „Den Strom vom Dach verstärkt im eigenen Haus zu nutzen ist ein Beitrag zur Energieautonomie Tirols. Durch die Landesförderung ist es auch wirtschaftlich interessant“, erklärt Energiereferent LHStv Josef Geisler. Das Land Tirol will eigenen Angaben zufolge bis 2050 energieautonom werden, seinen Energiebedarf halbieren und aus eigenen, erneuerbaren Quellen decken. Der Kraft der Sonne kommt dabei eine wesentliche Rolle zu.

Rund 330 Solarstromspeicher wurden mit Unterstützung des Landes von Juli 2016 bis Mitte Juli 2017 bislang eingebaut. Mit der Neuauflage der Förderung am 1. Oktober 2017 gehen auch zahlreiche Vereinfachungen einher. Anträge können unbürokratisch online eingebracht werden. Förderberechtigt sind Besitzer privater Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 7,5 kWpeak, die ihren Eigenversorgungsgrad erhöhen wollen. Dabei gibt es keine Begrenzung der nutzbaren Speicherkapazität. Zudem können die Stromspeicher bereits ab dem 16. Juli ohne vorherigen Antrag angeschafft und eingebaut werden.

Die Förderhöhe wird über Fixbeträge pro Kilowattstunde Speicherkapazität berechnet. Die maximale Förderhöhe beträgt wie bisher 3.500 €. Diese setzt sich zusammen aus 1.700 € für die ersten zwei Kilowattstunden Speicherkapazität sowie einem stufenweise abnehmenden Betrag für die dritte bis sechste Kilowattstunde, so dass sich für den Speicher eine Förderung von maximal 3.000 € ergibt. Hinzu kommen 500 € Förderung für eine intelligente Steuerung. Neu ist, dass größere Speicher nicht aus der Förderung fallen. In Summe stellt das Land Tirol für die Förderaktion 2,2 Mio. € zur Verfügung.

Wichtig ist, dass die technischen Voraussetzungen beachtet werden. Eine Herstellerliste gibt Auskunft, welche Produkte die geforderten technischen Kriterien erfüllen. Überdies ist darauf zu achten, dass der Stromspeicher durch ein Fachunternehmen installiert und sicher in Betrieb genommen wird. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum vom 16. Juli 2017 bis 31. Mai 2018 erfolgen. Mehr Informationen und die Herstellerliste stehen hier zur Verfügung.

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