Das Fraunhofer ISE hält die explizite Privilegierung von Agri-PV-Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für „grundsätzlich sinnvoll“, da sie aufgrund ihrer landwirtschaftlichen Nutzung natürlicher Teil des Außenbereichs sind. „Öffentliche Belange werden durch Agri-PV-Anlagen kaum berührt: Die Anlagen dienen dem Klimaschutz, erhöhen die Klimaresilienz und reduzieren den Wasserverbrauch“, heißt es in einem neuen Leitfaden der Wissenschaftler. Allerdings werde das Landschaftsbild durch die Anlagen beeinträchtigt. „Standorte außerhalb markanter Landschaftsbilder sind daher zu bevorzugen, ...
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