„Anhebung des Ausbaupfads der Erneuerbaren auf 75 bis 80 Prozent bis 2030 zwingend“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordert von der Bundesregierung klare und verbindliche Vorgaben im Klimaschutzgesetz. „Die Zeit des wasch mich, aber mach mich nicht nass ist vorbei“, sagt Verbandsgeschäftsführer Robert Busch. „Die Politik muss nun zeigen, dass sie die Klimaziele auch erreichen will.“ Es müssten nun frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden. Sie müssen Orientierung bieten und ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln, zitiert der Verband das Bundesverfassunsggericht. „Dem ist nichts hinzuzufügen“, sagt Busch.

Die Bundesregierung will die Klimaneutralität Deutschlands fünf Jahre früher als geplant erreichen und entscheidet in dieser Woche im Bundeskabinett über eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes. Darin soll der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen stärker begrenzt und das Ziel der Klimaneutralität auf 2045 vorgezogen werden. „Gleichzeitig sieht der Entwurf nicht wie bisher angenommen konkrete zulässige Emissionsmengen für die Jahre 2035 und 2040 vor, sondern ausschließlich sektorenübergreifende prozentuale Minderungsziele“, führt der bne aus. „Wenn jetzt die richtigen politischen Weichen gestellt werden, ist es durchaus möglich, den Energiesektor bereits bis 2035 vollständig zu dekarbonisieren“, sagt Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Aus dem Urteil zu Art. 20a GG folge nun das Gebot, „dies jetzt auch zu tun“.

Im Energiesektor sollen nach dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes bis 2030 zusätzlich rund 38 Prozent CO2 gegenüber der Vorgabe im bisherigen Gesetz eingespart werden, was einer verbleibenden Jahresemissionsmenge von 108 Mio. Tonnen CO2 entspricht. „Angesichts der neuen Ziele ist daher die Schlussfolgerung zwingend, dass der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 75 bis 80 Prozent angehoben wird“, sagt Busch. Doch Ziele alleine reichten nicht. Entsprechend müssten als „frühzeitig transparente Maßgaben“ die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen bei Wind- und Solarenergie im EEG deutlich angepasst werden.

Für einen schnelleren Zubau von Windenergie sei „entscheidend, dass Restriktionen, wie starre Abstandsregelungen oder die endogenen Degressionen zurückgenommen werden“. Bei der Photovoltaik müsse dringend der „atmende Deckel“ auf höhere Ziele ausgerichtet werden, damit mehr Dachanlagen gebaut werden. Um die nachhaltige Stromgewinnung aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen voranzubringen, brauche es zudem dringend die kommunale Teilhabe. „Inzwischen haben sich sowohl die SPD als auch die Union für eine kommunale Beteiligung bei PV-Freiflächenanlagen ausgesprochen – es gibt also keine Ausreden mehr, die Einführung auf der langen Bank zu halten“, so Busch.

Massive Belastung des Stroms mit Abgaben und Umlagen „anachronistisches Relikt“

Dass höhere Ausbauziele nicht zu höheren Stromkosten führen, sei inzwischen politischer Konsens. Die Beaufschlagung des Strompreises mit allen denkbaren Abgaben und Umlagen sei ein „anachronistisches Relikt“. Hier sei ein Anfang gemacht: Die EEG-Umlage ist gedeckelt und es gibt weitere politische Beschlüsse der Großen Koalition, dass die EEG-Umlage weiter sinken und letztendlich abgeschafft werden muss.

„Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik den klaren Auftrag erteilt, jetzt für die Einhaltung der Klimaziele zu sorgen. Das ist nur mit einer echten Ambition gegeben, die auch einer erneuten gerichtlichen Revision standhalten würde“, betont Busch. Danach müssten nun die Erneuerbare Energien-Ziele so nachjustiert werden, dass sie den Geboten nach Art. 2 /20a GG genügen.

Lesen Sie hier weiter:

Rheinland-Pfalz: Regierungskoalition setzt auf Bioenergie, Wind, PV und Wasserstoff