Seit Anfang 2017 werden reguläre Ausschreibungen nach dem EEG 2017 durchgeführt. Auf diesem Weg wird auch die Förderhöhe für Neuanlagen bestimmt. Inzwischen haben die ersten Runden für Photovoltaik-Freiflächen, Offshore-Windstrom und Onshore-Windstrom stattgefunden.
Die Ergebnisse sind durchaus ermutigend und haben deutliche Senkungen bei der Förderhöhe mit sich gebracht. Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor viel Kritik an dem Ausschreibungsinstrument. Im Video ordnet Dr. Stefan Preiß, Redaktionsleiter von EUWID Neue Energie, die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde ein.
Ausschreibungen nach dem EEG 2017
Seit Beginn des Jahres wird die Förderung des Großteils der neuen EEG-Anlagen in Deutschland über Ausschreibungen bestimmt. Das ist ein Paradigmenwechsel in der Förderung der erneuerbaren Energien, nachdem bislang Einspeisevergütungen gewährt wurden. Ziel des Umstiegs auf die Ausschreibung ist die Senkung der Förderkosten. Gleichzeitig ist geplant, den Zielkorridor einzuhalten für die einzelnen Technologien, damit der Gesamtzubau der erneuerbaren Energien einem gewissen Plan folgen kann. Gefahren gibt es auch beim Umstieg auf die Ausschreibungen. Zum einen bedeutet der Zuschlag für eine Ausschreibung nicht gleichzeitig, dass das Projekt auch realisiert wird. Zum anderen gibt es das Zuschlagsrisiko für die einzelnen Unternehmen, die nicht wissen, ob sie sich erfolgreich durchsetzen können in den Ausschreibungen. Wenn sie das nicht schaffen, dann bleiben sie auf ihren Projektkosten sitzen.
Ergebnisse der ersten Ausschreibungen für Photovoltaik und Windenergie
Ergebnisse für die ersten Ausschreibungen gibt es bereits für drei Technologiebereiche: Die Photovoltaikfreiflächen sowie die beiden Windbereiche Onshore und Offshore. Bei den Photovoltaikfreiflächen zeigt sich ein Kostensenkungspotenzial, das bereits gehoben wurde von den ersten Pilotausschreibungen, die bereits im Jahr 2015 stattgefunden haben, bis zur ersten regulären Ausschreibung im Jahr 2017 nach dem neuen EEG. Für das Jahr 2015 reden wir von 9,17 ct/kWh in der 1. Pilotausschreibung. Inzwischen sind die Kosten – die Förderkosten -, auf durchschnittlich 6,58 ct/kWh gesunken. Im Bereich Onshore-Wind gibt es ganz frisch die Ergebnisse von der ersten Ausschreibungsrunde. Hier wurde ein gewichteter Zuschlagspreis von 5,71 ct/kWh erreicht. Das liegt auch deutlich unter dem Höchstwert, der zulässig gewesen wäre für Angebote der bei 7,0 ct/kWh lag. Als positiv im Bereich der Wind-Onshore-Ausschreibungen ist sicher der Erfolg der Bürgerenergiegesellschaften zu werten, die einen Großteil des Ausschreibungsvolumens auf sich verbuchen konnten. Ein Sonderthema ist das Offshore-Windsegment, das von der ganzen Konzeption her für große Player gedacht ist. Hier zeigten sich ganz deutliche Kostensenkungen in der ersten Runde. Mit einem durchschnittlichen Zuschlagspreis von 0,44 ct/kWh wurden hier die niedrigsten Preise ermittelt. Die Biomasse ist erst im September dran mit der ersten Ausschreibungsrunde. Bis dahin gibt es zu diesem Segment noch keine Ergebnisse.
Ein erstes Zwischenfazit
Durch das Ergebnis der Ausschreibungen fühlt sich das Bundeswirtschaftsministerium gleich dreifach bestätigt. Die Kosten der Förderungen sind in allen Technologiebereichen deutlich gesunken. In der Onshore-Ausschreibung ist auch die Bürgerenergie sehr stark zum Tragen gekommen, mehr als man das vorher erwartet hatte. Es gibt auch Ergebnisse der ersten Pilotrunde der Photovoltaikausschreibung, bei denen sich eine Realisierungsquote von 96 Prozent zeigt, auch das ein sehr hoher Wert.
Dennoch ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh für eine finale Bewertung der Ausschreibung als Instrument. Zu nennen sind hier drei Punkte. Die Realisierungsquote: Hier wird zu prüfen sein, ob in späterer Runde tatsächlich auch eine so hohe Realisierungsquote erreicht wird, wie jetzt in der 1. Pilotausschreibung der Photovoltaik. Als Thema hier angemerkt die Genehmigung bei der Onshore-Windkraft, die Bürgerenergiegesellschaften haben hier noch keine Genehmigung, auch wenn sie einen Zuschlag haben. Die Genehmigung müssen sie erst erwirken; es ist durchaus möglich, dass hier etliche Projekte auf der Strecke bleiben werden. Das Thema Bürgerenergie an sich ist ein weiteres Thema, was auch in der Bewertung noch offen bleibt. Die Frage ist: bleiben die Bürgerenergieunternehmen auch in den späteren Runden so zahlreich vertreten, wie sie das jetzt in der ersten Runde der Onshore-Windkraft waren? Auch dies wird man erst abwarten müssen. Ein grundsätzliches Problem ist auch die Sektorkopplung mit Blick auf den Zielkorridor, der mit den Ausschreibungen festgezurrt wird. Die zusätzlichen Aufgaben, die im Bereich Wärmeversorgung und Verkehr auf die Stromversorgung zukommen, sind nicht zu unterschätzen. Hier wird man sehen müssen, ob das angepeilte Ausbauniveau der erneuerbaren Energien überhaupt ausreichend ist, um diesen zusätzlichen Aufgaben gerecht zu werden.