Der bayerische Ministerrat hat die Einführung einer verpflichtenden finanziellen Bürger- und Gemeindebeteiligung an neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebilligt. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung, berichtet das bayerische Wirtschaftsministerium. Die Pflicht zur finanziellen Beteiligung soll für Betreiber genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen (WEA) ab mehr als 50 Metern Gesamthöhe sowie für PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 Megawatt gelten. Beteiligungsberechtigt sind bei den WEA sämtliche Gemeinden in einem 2,5 Kilom...
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