In ganz leisen Tönen kommt die Mitteilung des Bundestags daher, aber sie birgt erhebliche Sprengkraft. Im Wirtschaftsausschuss ging es um den Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016, das den Energiekonzernen das Recht auf eine Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg zubilligt. Zu Gast war ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums von Ressortchef Peter Altmaier (CDU). „Wie aus dem Ministerium verlautet, werden dazu mehrere Optionen diskutiert, die von einer Verlängerung der Laufzeiten einzelner Kraftwerke bis hin zu einem finanziellen Ausgleich reichen“, heißt es seitens des Bundestags-Pressedienstes.

Demnach diskutiert das BMWi offen über die Möglichkeit, mit einer Laufzeitverlängerung auf Entschädigungsansprüche der Betreiber zu reagieren. Eine Verlängerung der Laufzeiten einzelner Atomkraftwerke wäre ein Tabubruch. Ob die entsprechende Option dann auch wirklich gezogen wird, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

BVerfG verlangt Antwort auf Entschädigungsfrage bis Ende Juni 2018

Allzu lange wird man auf die Beantwortung dieser Frage nicht warten müssen. Nach Angaben des Bundestags sollen bis Ende Juni 2018 Regeln für den Umgang mit eventuellen betriebswirtschaftlichen Schäden entworfen werden, die Kraftwerksbetreibern durch ein vorzeitiges Ende ihrer Werke entstehen. Die zeitliche Vorgabe entsteht durch das Urteil des BVerfG. Das Thema sei auch während der jüngsten Kabinettsberatungen in Meseberg auf dem Tisch gewesen, zitiert der Pressedienst den Regierungsvertreter.

AfD bezeichnet Energiewende als überstürzt und ideologiebetrieben

Während Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss auf ein Einhalten der Juni-Frist drangen, nutzte die AfD-Fraktion das Thema, um auf ihre Position bei der Energiewende hinzuweisen; letztere sei überstürzt und ideologiegetrieben. Ein Vertreter der FDP-Fraktion kritisierte im Einklang mit Vertretern anderer Fraktionen die Zögerlichkeit der vorausgegangenen Regierung – ein Vorwurf, zu dem der Vertreter der jetzigen Regierung nicht Stellung nehmen wollte. Die Linksfraktion zeigte sich irritiert, dass eine Laufzeitverlängerung offenbar doch wieder zur Diskussion stehe, während eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen forderte, sich auf einen finanziellen Ausgleich für die betroffenen Konzerne festzulegen.

Debattiert wurde auch über andere energiewirtschaftliche Fragen. So ging es um die Frage der EEG-Umlage für Strom zum Eigenverbrauch aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Seit 1. Januar 2018 zahlen alle Betreiber von KWK-Neuanlagen die volle EEG-Umlage – dadurch ist die Stromrechnung nicht nur für viele Unternehmen, sondern auch für private Hauseigentümer teils empfindlich gestiegen, schreibt der Bundestag. Vorausgegangen waren wechselnde Vorgaben. Nun sei die Bundesregierung auf der Zielgeraden für eine verlässliche Neuregelung, sagte der Ministeriumsvertreter.

EEG-Umlage: BMWi prüft Einordnung von KWK-Anlagen in Typen-Kategorien

Neben den inhaltlich geplanten Änderungen sei auch eine Minimierung des bürokratischen Aufwands im Gespräch: Anlagen könnten in bestimmte Typen-Kategorien eingeordnet werden, anstatt sie einzeln zu prüfen. Die EEG-Neuregelung soll nach dem Wunsch des Ministeriums rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten.

Schließlich äußerte sich der Minsteriumsvertreter auf einen Impuls aus der Linksfration hin auch zu geplanten Änderungen für Bürgerenergiegesellschaften. Die Sonderregeln für diese Gesellschaftsform bei Ausschreibungen sind so ausgestaltet, dass sie einen Missbrauch begünstigen. Nun sei man bestrebt, ebenfalls bis Ende Juni 2018 eine Neuregelung zu fassen. „Wir sehen Handlungsbedarf“, sagte der Vertreter.

Kosten der Energiewende: Was ist eigentlich aus Altmaiers Billion Euro geworden?