Die Situation für Biogasanlagenbetreiber mit Blick auf die Strompreisbremse hat sich im Laufe der vergangenen Woche leicht verbessert, der grundsätzliche Mechanismus zur Erlösabschöpfung steht aber weiter im Gesetz. Positiv ist, dass neben einer Beschränkung auf Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem MW auch der Sicherheitszuschlag für Biogas auf 7,5 ct/kWh erhöht wurde. Im Entwurf der Formulierungshilfe aus dem Bundeswirtschaftsministerium waren 6,0 ct/kWh angesetzt worden. Ebenfalls positiv ist, dass die Rückwirkung der Abschöpfung zum 1. September entfällt. Nunmehr soll sie zum 1. De...
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