Zum 1. Oktober ändern sich die Gebührensätze für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen. Sie ermöglichen es Anlagenbetreibern beispielsweise im Rahmen von Power Purchase Agreements (PPA), die erneuerbare und regionale „Qualität“ des von ihnen erzeugten Stroms zu vermarkten und Zusatzerlöse zum reinen Stromerlös zu erwirtschaften.
Wie das Umweltbundesamt (UBA) als ausstellende Behörde der Nachweise berichtet, sinken die Gebühren für die Ausstellung, Übertragung, Anerkennung (Import) und Entwertung von Herkunftsnachweisen auf auf 0,25 ct/HKN und damit ein Viertel des bisherigen Werts. Dagegen s...
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