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Kabinett beschließt Verordnung für einheitliche Übertragungsnetzentgelte

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Das Bundeskabinett hat den von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegten Verordnungsentwurf zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Damit wird eine Verordnungsermächtigung umgesetzt, die im Juli 2017 durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Nemog) geschaffen wurde.

Die jetzt im Kabinett beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Entgelte für die Nutzung der Strom-Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Der Umsetzungsprozess beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung soll in fünf gleich großen Schritten erfolgen.

Die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sei ein richtiger Schritt, der auch im Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt wurde, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß (CDU). Der Ausbau der Übertragungsnetze diene der Energiewende insgesamt und sei damit keine regionale, sondern eine bundesweite Notwendigkeit. Darüber hinaus schaffe die schrittweise Angleichung der Netzentgelte für die betroffenen Netzregionen einen abgefederten Übergang und den notwendigen Anpassungsprozess.

Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Oktober 2018 ihre Stromnetzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlichen können. In einem ersten Schritt für das Jahr 2019 wird für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt. Die Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt.

Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Nemog): Fehler im Bundesgesetzblatt wird korrigiert

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