Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Eilantrag von Next Kraftwerke gegen das Mischpreisverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) stattgegeben. Um die Änderung des Zuschlagsmechanismus bei der Minuten- sowie Sekundärreserve zu stoppen, hatte der Kölner Direktvermarkter kürzlich gegen die Festlegungen der BNetzA vom 8. Mai 2018 (BK6-18-019 u. 020) Beschwerde eingelegt und darüber hinaus den Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt.
Wie Unternehmenssprecher Jan Aengenvoort gegenüber EUWID erklärte, werde das Mischpreisverfahren somit bis zum 15. Oktober nicht angewandt. Next Kraftwerke lehnt die Änderung des Zuschlagsmechanismus ab, da das von der Bundesnetzagentur beschlossene Mischpreisverfahren negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Kosten für Netznutzer und die Integration neuer Technologien in die Regelenergiemärkte haben wird.
Das Mischpreisverfahren, das eigentlich heute umgesetzt werden sollte, sieht vor, dass bei der Bezuschlagung von Geboten zur Vorhaltung von Regelenergie nicht mehr nur wie bisher der gebotene Leistungspreis, sondern auch der gebotene Arbeitspreis berücksichtigt wird. Das führe zwangsläufig zu einer Erhöhung der Leistungspreise zur Vorhaltung der Minuten- und Sekundärreserve, so Next Kraftwerke. Die Leistungspreise werden von den Netznutzern über die Netznutzungsentgelte bezahlt.