Das EEG 2021 hat die Grenzen für die Umlagebefreiung von selbst genutztem Solarstrom von 10 auf 30 kW hochgesetzt. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat jetzt deutlich gemacht, dass eine messtechnische Erfassung bei entsprechenden Eigenversorgungslösungen in der Regel nicht erforderlich ist. So sei bei den gegenwärtig verfügbaren Modultypen davon auszugehen, dass „jedenfalls PV-Installationen mit bis zu 21 kWp nicht mehr als 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugen können, weshalb ein Erzeugungszähler hier im Grundsatz nicht notwendig und deshalb nicht vorzuhalten ist“.
Hintergrund sind häufige Rechtsfragen...
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