LichtBlick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen. (Nachweis für Beitragsbild: Alberto Masnovo / stock.adobe.com)
„Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet“, räumt Markus Adam, Chefjurist von L...
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