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Klimaschutzprogramm III: EEG-Umlage

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Die EEG-Umlage oder einzelne Fördertatbestände sowie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) sollen „schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen“ bezahlt werden. „Der Zahlungsanspruch gemäß EEG für die erneuerbaren Energien bleibt davon unberührt“, heißt es im Klimaschutzprogramm.

Ab 2021 soll die EEG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh gesenkt werden. „Entlang des CO2-Bepreisungspfades beträgt die Entlastung 2022 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent pro kWh.“

Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, soll der Strompreis entlang des Bepreisungspfades weiter gesenkt werden. „Damit werden auch die richtigen Anreize für eine zunehmende Elektrifizierung gesetzt und die sektorübergreifende Energiewende vorangetrieben.“

Bewertung: Der VKU findet es „richtig“, für Entlastungen beim Strompreis zu sorgen. „Allerdings entsteht der Eindruck, dass es sich um einen Tippfehler handelt, wenn die Bundesregierung eine Senkung der EEG-Umlage von 0,625 Cent/kWh bis 2023 anstrebt“, erklärte der Verband bereits bei der Veröffentlichung der Eckpunkte. Die EEG-Umlage liegt heute bei 6,4 Cent/kWh. Die geplante Entlastung mache für einen durchschnittlichen Haushalt gerade einmal 20 € pro Jahr aus.

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