Ein nachfragegetriebener Ausbau der erneuerbaren Energien – das ist die Idee eines Vorstoßes des Ökoenergieanbieters Lichtblick. Das Unternehmen hat das Hamburg Institut beauftragt, die Eckpunkte für ein solches Marktsystem zu benennen. Ergebnis: Mit verbesserten Rahmenbedingungen kann der freiwillige Ökostrommarkt (fÖM) einen deutlich größeren Beitrag zur Energiewende leisten als bisher.

In der neuesten Ausgabe von EUWID Neue Energie widmen wir dem Vorschlag von Lichtblick und Hamburg Institut den Titelbereich. Es sind Anpassungen an beiden Marktseiten und an der Schnittstelle, dem Marktmechanismus, erforderlich, um die Marktkräfte so freizusetzen, dass sie in Richtung einer umfassenden Energiewende wirken. Die gute Nachricht lautet aber: Das Problem wirkt nicht unlösbar, tatsächlich könnten bereits einige wenige – wenngleich wichtige – Korrekturen an der Marktstruktur erhebliche Wirkung entfalten.

„Um den Übergang von einer EEG-gesteuerten Stromwende zu einer stärker von den Stromkunden getriebenen Energiewende zu gestalten, bedarf es eines Instrumentenmixes“, heißt es in der Analyse. Dieser schließe eine CO2-Bepreisung, eine Umstellung des EEG auf Investitionsförderung, ein geändertes EEG-Ausschreibungsdesign sowie Herkunftsnachweise für neue EEG-geförderte Anlagen ein. Der Treiber des stetigen Wachstums eines funktionierenden fÖM ist die kundenseitige Nachfrage. „Dieses Potenzial gilt es für die Energiewende zu nutzen.“

Staatliche Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren bleibt erforderlich

Eine Abkehr von der EEG-Förderung propagiert die Studie explizit nicht. An guten Standorten sei es heute zwar möglich, auch ohne Förderung neue Anlagen zu entwickeln – etwa über Power Purchase Agreements. „Es wäre jedoch vorschnell, hieraus zu schließen, dass eine staatlich organisierte Förderung des EE-Ausbaus in Zukunft nicht mehr benötigt wird“, heißt es weiter.

Politik im Eiltempo: Viel Kritik an Last-Minute-Regelungen im Nabeg

Veränderungen am energiewirtschaftlichen Rahmen bringt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das der Bundestag jetzt verabschiedet hat. In Sachen Power-to-Gas bringt das Gesetz manche Verbesserung. Im Eiltempo wurden allerdings einige Modifikationen vorgenommen, die einer dezentralen Nutzung von Power-to-Gas im Sinne der Sektorkopplung erhebliche Probleme bereiten könnten.

EEG-Ausschreibungen als hohe Hürde für Bioabfall-Vergärung

Veränderungen am regulatorischen Umfeld wünschen sich auch die öffentlich-rechtlichen Entsorger, wenn sie auf den Ausbau der Bioabfallvergärung angesprochen werden. Vor allem die im EEG 2017 aufgenommenen Regelungen zur Ausschreibungspflicht sowie terminliche Anforderungen stellen für die kommunalen Betreiber im Hinblick auf den politischen Entscheidungsprozess eine hohe Hürde dar, wie eine Analyse des Witzenhausen-Instituts zeigt.

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