Baden-Württemberg macht sich stark für EEG-Förderung von Agro-PV und PV auf Seen

Hauk und Untersteller wenden sich in gemeinsamen Brief an BMWi und BMEL

Agro-PV
Agro-PV-Projekte haben in Deutschland noch Seltenheitswert (Foto/Symbolbild: Agro-PV-Projekt von BayWa r.e., Bildquelle: BayWa r.e.)

Baden-Württemberg macht sich stark für eine Förderung der Photovoltaik auf agrarischen Flächen. „Der Bund muss bei der Überarbeitung des EEG ein eigenes Fördersegment für Agro-Photovoltaikanlagen schaffen“, fordert der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Auch sein Kabinettskollege Franz Untersteller (Grüne), der das Umweltressort leitet, fordert eine Unterstützung für Projekte, die das Problem knapper Flächen adressieren. Dazu gehört auch die Photovoltaik etwa auf Baggerseen.

„Wenn wir bei der Energiewende weiter vorankommen möchten, müssen wir unsere Landwirte mitnehmen“, sagt Hauk. Wollen man die Potenziale der Agro-Photovoltaik voll ausschöpfen, müsse man hierfür bei der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) ein eigenes Fördersegment schaffen. „Hier muss der Bund bei seinem bestehenden Referentenentwurf dringend nachsteuern“, sagte Hauk in Stuttgart. Hauk und Untersteller hätten sich mit einem gemeinsamen Schreiben bereits Ende September an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (beide CDU) gewandt.

„Um die Klimaneutralität so schnell wie möglich zu erreichen, brauchen wir stärkere Anreize vom Bund auch bei schwimmenden Photovoltaikanlagen“, sagt Untersteller. Um den Ausbau regenerativer Energieträger massiv ausbauen zu können und so den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen, müssten „alle technischen Möglichkeiten“ ausgelastet werden. Dazu gehöre neben der Agro-PV auch schwimmende Photovoltaikanlagen. „Aber um diese Potenziale auch gewinnbringend für die Energiewende nutzen zu können, ist es dringend erforderlich, dass der EEG-Entwurf mit Förderanreizen so angepasst wird, damit wir von der Bundesregierung nicht ausgebremst werden.“ Mit schwimmender PV könne man in Baden-Württemberg beispielsweise bis zu 120 MW Leistung aus Sonnenenergie zusätzlich produzieren, was 1 bis 2 Prozent der in Baden-Württemberg betriebenen PV-Leistung entspreche.

„Mit der Agro-Photovoltaik und der schwimmenden Photovoltaik stehen uns zwei innovative Alternativen zur Verfügung, welche die Problematik der Flächenkonkurrenz überwinden und darüber hinaus weitere Synergieeffekte bereithalten“, führen die beiden Minister aus.

Großes Potenzial beim Anbau von Sonderkulturen

„Ein großes Potenzial sehe ich vor allem im Bereich des Sonderkulturanbaus, wie zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau, da hier verschiedene Synergien zum Tragen kommen“, betont Hauk. Sonderkulturen würden oft zum Schutz vor Regen, Hagel, Sonnenstrahlung oder Vogelfraß abgedeckt. Im Rahmen der Agro-Photovoltaik könnten Unterkonstruktionen für die Schutzeinrichtung der Kulturen simultan für die Aufständerung der Photovoltaik-Module verwendet werden. „Mit geeigneten Konstruktionen ist sogar eine proaktive Steuerung des Mikroklimas und des Wasserhaushaltes möglich“, so Hauk weiter. Ein Ausbau der Photovoltaikkapazitäten wäre in Kombination mit Sonderkulturen im Grunde flächenneutral möglich, da keine zusätzliche Fläche beansprucht würde. Allerdings stecke die Agro-Photovoltaik noch in einem „sehr frühen Entwicklungsstadium“.

Zum derzeitigen Stand sei eine gesonderte Regelung für Agro-Photovoltaik im Gesetz nicht vorgesehen, merken die Minister an. Sie müsse daher direkt mit den schon am Markt etablierten Freiflächensolaranlagen konkurrieren. „In den von der Bundesnetzagentur praktizierten Ausschreibungsverfahren haben Agro-Photovoltaik-Anlagen dementsprechend praktisch keine Chance auf einen Zuschlag. Das kann nicht sein.“ Die Gesellschaft müsse die Landwirtschaft als wichtigen Partner der Energiewende begreifen. Dazu gehöre es, entsprechende Förderinstrumente zu schaffen.

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